Wie funktioniert das Krankengeld?

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Krankengeld ist eine Leistung der sozialen Sicherheit, die Arbeitnehmern gewährt wird, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht in der Lage sind, ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen.

In diesem Artikel gehen wir ausführlich auf die Funktionsweise des Krankengeldes ein, von den notwendigen Voraussetzungen für die Gewährung bis hin zu den Verfahren zur Beantragung und Begleitung.

Voraussetzungen für die Gewährung von Krankengeld

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss der Arbeitnehmer einige in der Sozialversicherungsgesetzgebung festgelegte Anforderungen erfüllen.

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Erstens ist es erforderlich, dass der Versicherte regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung leistet, sei es als Arbeitnehmer, Einzelbeitragszahler oder optionaler Versicherter.

Darüber hinaus muss die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden, entweder durch ein medizinisches Gutachten des INSS (Nationales Institut für soziale Sicherheit) oder durch ärztliche Berichte und Atteste.

Die Gesetzgebung schreibt außerdem eine Karenzfrist für die Gewährung von Krankengeld vor, d. h. eine Mindestzahl an monatlichen Beiträgen zum INSS.

Dieser Zeitraum variiert je nach Kategorie der versicherten Person und der Art der Krankheit oder des Unfalls.

Verfahren zur Beantragung von Krankengeld

Um Krankengeld zu beantragen, muss die versicherte Person eine ärztliche Untersuchung beim INSS vereinbaren.

Dieser Zeitplan kann über die INSS-Website, die Meu INSS-App oder telefonisch unter 135 erstellt werden.

Am Tag der Begutachtung ist es wichtig, alle ärztlichen Unterlagen mitzunehmen, die die Arbeitsunfähigkeit belegen, wie Untersuchungen, Berichte und Atteste.

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Bei der ärztlichen Untersuchung beurteilt der Sachverständige den Gesundheitszustand der versicherten Person und prüft, ob diese tatsächlich arbeitsunfähig ist.

Es ist zu beachten, dass Krankengeld nicht automatisch gewährt wird und ein Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.

Nachverfolgung und Dauer des Krankengeldes

Nach Gewährung des Krankengeldes muss sich die versicherte Person periodischen Nachuntersuchungen unterziehen, um festzustellen, ob sie weiterhin arbeitsunfähig ist.

Der Abstand zwischen den Nachuntersuchungen variiert je nach Schwere der Erkrankung oder des Unfalls und der Genesungserwartung.

Während des Zeitraums, in dem er Krankengeld bezieht, hat der Versicherte Anspruch auf einen monatlichen Betrag, der einem Prozentsatz seines Beitragsgehalts entspricht.

Dieser Prozentsatz variiert je nach geltender Gesetzgebung und kann bei den meisten Versicherten 91% des Beitragsgehalts betragen, bei schweren Erkrankungen oder Arbeitsunfällen 100%.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Krankengeld eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer hat.

Erholt sich die versicherte Person nicht innerhalb der vorgesehenen maximalen Urlaubsdauer, kann die Leistung in eine Invaliditätsrente umgewandelt werden, wenn die Invalidität als dauerhaft gilt, oder die versicherte Person kann bei vollständiger Genesung wieder arbeiten gehen.

Ressourcen und Bewertungen zum Krankengeld

Wird der Antrag des Versicherten auf Krankengeld vom INSS abgelehnt, hat er das Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Hierfür ist es erforderlich, innerhalb der gesetzten Frist eine Verwaltungsbeschwerde einzulegen. Der Einspruch wird von einem Ressourcenausschuss des INSS selbst analysiert, der die Situation der versicherten Person neu beurteilt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Überprüfung des Krankengeldes zu beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder sich die Umstände ändern, die die Gewährung der Leistung rechtfertigen.

Hierzu ist die Vorlage neuer ärztlicher Unterlagen erforderlich, die den Revisionsbedarf belegen.

Abschluss

Das Krankengeld ist eine grundlegende Leistung für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind.

Um die Vergünstigung zu gewährleisten, ist es notwendig, die in der Sozialversicherungsgesetzgebung festgelegten Anforderungen zu erfüllen, sich der ärztlichen Untersuchung des INSS zu unterziehen und die korrekten Verfahren zu befolgen.

Darüber hinaus ist es wichtig, den Nutzen regelmäßig zu überwachen und sich über verfügbare Abhilfemaßnahmen und Revisionen im Klaren zu sein, falls Sie eine Entscheidung anfechten müssen.